← Zurück zum Dashboard Prüfungsbereich 3 (WiSo)

FIAE Modul 10: WiSo, Arbeitsrecht & Lizenzmodelle (WiSo)

Dienst- vs. Werkvertrag bei Software, Urheberrecht (§ 69a UrhG) & Open Source Lizenzen (MIT vs. GPL).

⚖️ WiSo, Arbeitsrecht & Software-Lizenzmodelle (FIAE)

Wirtschafts- und Sozialkunde mit Fokus auf Softwareentwicklung: Vertragsarten (Werkvertrag vs. Dienstvertrag), Urheberrecht an Computerprogrammen (§ 69a UrhG) und Open-Source-Lizenzen.

1. Dienstvertrag (§ 611 BGB) vs. Werkvertrag (§ 631 BGB)

KriteriumDienstvertrag (z. B. IT-Consulting, Support)Werkvertrag (z. B. Individualsoftware)
SchuldgegenstandBloßes Tätigwerden / Bemühen nach bestem Wissen.Herbeiführung eines konkreten Erfolgs (fertiges Softwarewerk!).
Vergütung & AbnahmeNach Zeitaufwand (Stundensatz). Keine förmliche Abnahme nötig.Erst nach erfolgreicher Abnahme des mangelfreien Werks fällig!
GewährleistungKeine Gewährleistung für den Erfolg, nur bei Pflichtverletzung.Gesetzliche Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt).

2. Softwarelizenzen: Open Source vs. Proprietär

- Permissive Lizenzen (MIT / Apache 2.0 / BSD): Erlauben uneingeschränkte Nutzung, Modifikation und Einbindung in proprietäre, kommerzielle Software ohne Offenlegungspflicht des eigenen Quellcodes.
- Copyleft-Lizenzen (GPL v2 / GPL v3): Verpflichten dazu, dass jedes abgeleitete Werk oder Programm, das GPL-Code bindet, ebenfalls unter denselben GPL-Lizenzbedingungen als Open Source veröffentlicht werden muss ("virale Wirkung").

📝 Authentische IHK-Prüfungsaufgaben nach ZPA 2. Auflage (FIAE)

Bearbeiten Sie die Aufgaben und vergleichen Sie Ihre Antwort mit dem offiziellen Erwartungshorizont:

← Vorheriges Modul 🏠 Kursübersicht Nächstes Modul →